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Disclaimer
1. Allgemein
Gegenstand des Angebots ist die Veröffentlichung von Veranstaltungsterminen, insbesondere Daten von Floh-, Trödel-, Antikmärkten und ähnlich gelagerten Veranstaltungen, sowie die Berichterstattung über solche Veranstaltungen. Die Internetpräsenz HarzFloh ist nicht Betreiber der hier genannten Veranstaltungen und somit auch nicht für deren Ablauf verantwortlich. Anfragen zu bestimmten Märkten und Bitten um Standreservierungen sind ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter zu richten. Das Angebot ist freiwillig und kostenlos, eine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten wird nicht übernommen. Es gelten die unter Disclaimer näher spezifizierten Haftungsausschlüsse.
2. Übermittlung von Veranstaltungsdaten
HarzFloh bietet Veranstaltern von gewerblichen, privaten oder karitativen Märkten (wie unter Ziffer 1 genannt) die Möglichkeit, ihre Veranstaltungstermine auf den dafür vorgesehenen Seiten kostenlos zu veröffentlichen. Mit der Übermittlung seiner Veranstaltungsdaten versichert der Veranstalter, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sowie die rechtlichen Voraussetzungen für das Stattfinden der jeweiligen Veranstaltung geschaffen zu haben. Von Schadenersatzansprüchen Dritter, die aus der Übermittlung falscher Daten resultieren, stellt der Veranstalter HarzFloh ausdrücklich frei. Im Fall von zusätzlich übermitteltem Text- und/oder Bildmaterial versichert der Veranstalter, dass das übermittelte Material frei von Urheberrechten Dritter ist. Mit der Übermittlung solchen Materials wird die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf den HarzFloh-Seiten auch ohne besondere Erklärung ausdrücklich erteilt.
3. Veröffentlichung von Veranstaltungsdaten
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung. HarzFloh behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung bestimmter Veranstaltungsdaten auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Werbemittelschaltung (Flohmarktveranstalter)
Für die Schaltung von Werbemitteln gelten ausschließlich die jeweils aktuelle Preisliste (siehe Rubrik "Veranstalter") sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Ein Vertrag über die Veröffentlichung von Werbemitteln kommt erst mit dem Eingang einer Auftragsbestätigung beim Auftraggeber zustande. HarzFloh behält sich das Recht vor, Aufträge zur Schaltung von Werbemitteln insbesondere bei Überlassung von nach Auffassung von HarzFloh nicht zur Veröffentlichung geeignetem Material, aber auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei unbekannten Auftraggebern oder Zahlungsverzug aus vorangegangenen Aufträgen ist HarzFloh berechtigt, Werbemittel nur nach Leistung von Vorkasse zu veröffentlichen. Serverausfälle oder andere technisch bedingte, die Verfügbarkeit von HarzFloh beeinträchtigende Störungen, die einen Zeitraum von mehr als 10 % der gebuchten Werbezeit übersteigen, berechtigen den Auftraggeber zu einer Zahlungsminderung im prozentualen Umfang der Ausfallzeit.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.
6. Wirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen im Ganzen berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine dadurch entstehende Regelungslücke durch eine wirksame Regelung auszufüllen, die dem vertraglichen und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Regelungsgehalt der übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall als vereinbart, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vertrag von den Parteien nicht vorhergesehene Lücken aufweisen.